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Für Motoren der Zündschutzart «erhöhte Sicherheit»
muss in der Schweiz eine Zulassung des
Eidgenössischen Starkstrominspektorates oder
eine EG-Baumusterprüfbescheinigung für das
gesamte Antriebssystem, bestehend aus Motor, Umrichter und Überwachungseinrichtung,
nach EN50019:1994 und EN50014:1997 vorliegen.
Die bei der Prüfung festgelegten
sicherheits
relevanten Parameter des Umrichters sind
dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Einschränkungen und Weisungen bezüglich
Umrichterbetrieb sind dem Betreiber schriftlich
bekannt zu geben.
Der Hersteller des Antriebssystems muss dem
Betreiber
in Form einer Konformitätserklärung bestätigen, dass
das korrekt installierte Überwachungssystem der elektrischen
Maschine (TMS) bei Nennbetrieb, bei Überlast und im
Blockierfall bei korrekt eingestellten Umrichterparametern die
Erreichung unzulässiger Grenztemperaturen verhindert.
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