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Für Motoren der Zündschutzart «erhöhte Sicherheit»  muss in der Schweiz eine Zulassung des  Eidgenössischen Starkstrominspektorates oder  eine EG-Baumusterprüfbescheinigung für das  gesamte Antriebssystem, bestehend aus Motor, Umrichter und Überwachungseinrichtung,  nach EN50019:1994 und EN50014:1997 vorliegen.


Die bei der Prüfung festgelegten sicherheits relevanten Parameter des Umrichters sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.


Einschränkungen und Weisungen bezüglich Umrichterbetrieb sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.


Der Hersteller des Antriebssystems muss dem Betreiber in Form einer Konformitätserklärung bestätigen, dass  das korrekt installierte Überwachungssystem der elektrischen Maschine (TMS) bei Nennbetrieb, bei Überlast und im Blockierfall bei korrekt eingestellten Umrichterparametern die  Erreichung unzulässiger Grenztemperaturen verhindert.