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Für Motoren der Zündschutzart «Non
Sparking»
muss in der Schweiz eine Zulassung des Eidgenössischen
Starkstrominspektorates, eine Konformitätsaussage einer benannten Stelle und / oder eine
Konformitätserklärung (Herstellererklärung) eines autorisierten Unternehmens vorliegen.
Bei Umrichterbetrieb muss ein
thermischer Nachweis mit Umrichterspeisung nach EN 50021:1997 Art.10.9.2.1 vorliegen.
Die beim thermischen Nachweis
festgelegten sicherheitsrelevanten Parameter des Umrichters sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Einschränkungen und Weisungen
bezüglich Umrichterbetrieb sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Der Erbringer des thermischen
Nachweises muss
dem Betreiber in Form einer Konformitätserklärung bestätigen, dass die korrekt
installierte Wicklungstemperatur-Überwachung (TMS) der elektrischen Maschine bei
Nennbetrieb, bei Überlast und im Blockierfall bei korrekt eingestellten Umrichterparametern die Erreichung unzulässiger Grenztemperaturen wirksam verhindert.
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