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Für Motoren der Zündschutzart «Non Sparking» muss in der Schweiz eine Zulassung des Eidgenössischen  Starkstrominspektorates, eine Konformitätsaussage einer benannten Stelle und / oder eine Konformitätserklärung (Herstellererklärung) eines autorisierten Unternehmens vorliegen.


Bei Umrichterbetrieb muss ein thermischer Nachweis mit  Umrichterspeisung nach EN 50021:1997 Art.10.9.2.1 vorliegen.


Die beim thermischen Nachweis festgelegten sicherheitsrelevanten Parameter des Umrichters sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.


Einschränkungen und Weisungen bezüglich Umrichterbetrieb sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.


Der Erbringer des thermischen Nachweises muss dem Betreiber in Form einer Konformitätserklärung bestätigen, dass die korrekt installierte Wicklungstemperatur-Überwachung (TMS) der elektrischen Maschine bei Nennbetrieb, bei Überlast und im Blockierfall bei korrekt eingestellten Umrichterparametern die Erreichung unzulässiger Grenztemperaturen wirksam verhindert.