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Grundanforderungen
an EEx e Antriebe
Mechanisch
Elektrisch
Thermisch
Baumusterprüfbescheinigung
einer benannten Stelle
für das gesamte
Antriebssystem bestehend aus Motor, Umrichter und Überwachungseinrichtung.
Die Betriebsbedingungen
sind im Anhang zu dieser Baumusterprüfbescheinigung
festgelegt.
EN 50 014
Allgemeine Bestimmungen
EN 50 019 Erhöhte Sicherheit
Dokumentarisch
Der
Hersteller des Antriebssystems bestätigt in
einer Konformitätserklärung
(basierend auf der Baumusterprüf-
bescheinigung) die Einhaltung der Richtlinie respektive Verordnung.
VGSEB
Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95)
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