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Schwadensichere Gehäuse
Allgemeine Anforderungen an das Gehäuse
Die Gehäuse müssen ausreichend dicht sein, so dass sich im Innern der Gehäuse
kein explosionsfähiges Gemisch bilden kann. Die Gehäuse müssen ausreichend stabil sein, um den üblichen
Gebrauchs- und Montagebeanspruchungen ohne Beschädigung der Dichtungen standzuhalten.
Für Gehäuse, die nicht betriebsmässig geöffnet werden müssen und mindestens der Schutzart IP 67
entsprechen, entfallen die Dichtheitsprüfungen (bis zu einem Volumen von 15 Liter sinnvoll). Als nicht
betriebsmässiges Öffnen gilt beispielsweise das Anschliessen von Kabeln oder das Auswechseln von
Sicherungen. Betriebsmittel, die in schwadensichere Gehäuse eingebaut sind, müssen in ihrer Verlustleistung so
beschränkt sein, dass nach der Abschaltung aller eingebauten Betriebsmittel die Lufttemperatur in dem
Gehäuse um nicht mehr als 25 K/h in bezug auf die Aussentemperatur abfällt.
Typenprüfung
Schwadensichere Gehäuse müssen eine der folgenden Typenprüfungen bestehen:
Druck-Halbwertzeit-Prüfung (übliche Messung)
Das Gehäuse ist mit Luft auf einen Überdruck oder auf einen Unterdruck von
5 mbar zu bringen. Der Einlass ist zu verschliessen und der Druck zu überwachen, damit
die Zeit ermittelt werden kann, in welcher der Druck von 4auf 2 mbar abnimmt. Diese Zeit muss
grösser sein als 80 Sekunden (neue, noch nicht installierte Leergehäuse
120 Sekunden).
Luft-Fluss-Prüfung (übliche Messung)
Das Gehäuse ist mit Luft auf einen Überdruck von 4 mbar zu bringen und dort
zu halten. Es ist die Luftmenge in Litern pro Stunde zu messen, die erforderlich
ist, um den Überdruck zu halten. der gemessene Wert, dividiert durch das freie
Volumen des Gehäuses in Litern, darf nicht grösser sein als 0,125 1/h.
Diffusions-Halbwertzeit-Prüfung
In das Gehäuse wird unter normalen Betriebsbedingungen Kohlendioxid (C02) eingefüllt, bis die Atmosphäre in
dem Gehäuse etwa 25% CO, bei Umgebungsdruck enthält. Die CO2-Konzentration wird dann über eine
ausreichend lange Zeit überwacht; dabei ist sicherzustellen, dass man genügend
Messpunkte erhält, um später eine genaue logarithmische Kurve der Konzentration
über der Zeit zeichnen zu können. Aus dieser Kurve ist dann die Zeit zu
entnehmen, in der die CO2-Konzentration von 25 auf 12,5% abnimmt. Diese Zeit
darf nicht kürzer als 80 Stunden sein.
Änderungen / lnstandsetzungen
Erweiterungen und Instandsetzungen unter Einhaltung der im Prüfbericht bzw.
der Zulassung angegebenen Bedingungen sind ohne neue Prüfung zulässig. Nach jeder
Änderung am Gehäuse ist eine periodische Wartung durchzuführen. Solche Änderungen sind z.B. das Bohren
von Löchern in das Gehäuse für Ein- oder Durchführungen sowie die Installation
bzw. der Einbau weiterer elektrischer Verbraucher.
Wartung
Die periodische Wartung für schwadensichere Gehäuse umfasst:
a) die Kontrolle des Zustandes der Dichtungen
von Durchführungen und betriebsmässig betätigten Öffnungen
b) die Messung der Dichtheit des Gehäuses
Das Zeitintervall von periodischen Prüfungen ist
vom Betreiber aufgrund des Anwendungsfalles (Aussenaufstellung,
Korrossion, extreme Betriebsbeding- ungen) festzulegen und beträgt in der Regel max. 3 Jahre.
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