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Schwadensichere Gehäuse

Allgemeine Anforderungen an das Gehäuse

Die Gehäuse müssen ausreichend dicht sein, so dass sich im Innern der Gehäuse kein explosionsfähiges Gemisch bilden kann. Die Gehäuse müssen ausreichend stabil sein, um den üblichen Gebrauchs- und Montagebeanspruchungen ohne Beschädigung der Dichtungen standzuhalten. Für Gehäuse, die nicht betriebsmässig geöffnet werden müssen und mindestens der Schutzart IP 67 entsprechen, entfallen die Dichtheitsprüfungen (bis zu einem Volumen von 15 Liter sinnvoll). Als nicht  betriebsmässiges Öffnen gilt beispielsweise das Anschliessen von Kabeln oder das Auswechseln von Sicherungen. Betriebsmittel, die in schwadensichere Gehäuse eingebaut sind, müssen in ihrer Verlustleistung so beschränkt sein, dass nach der Abschaltung aller eingebauten Betriebsmittel die Lufttemperatur in dem Gehäuse um nicht mehr als 25 K/h in bezug auf die Aussentemperatur abfällt.

Typenprüfung
Schwadensichere Gehäuse müssen eine der folgenden Typenprüfungen bestehen:


Druck-Halbwertzeit-Prüfung (übliche Messung)

Das Gehäuse ist mit Luft auf einen Überdruck oder auf einen Unterdruck von 5 mbar zu bringen. Der Einlass ist zu verschliessen und der Druck zu überwachen, damit die Zeit ermittelt werden kann, in welcher der Druck von 4auf 2 mbar abnimmt. Diese Zeit muss  grösser sein als 80 Sekunden (neue, noch nicht installierte Leergehäuse 120 Sekunden).
 

Luft-Fluss-Prüfung (übliche Messung)
Das Gehäuse ist mit Luft auf einen Überdruck von 4 mbar zu bringen und dort zu halten. Es ist die Luftmenge in Litern pro Stunde zu messen, die erforderlich ist, um den Überdruck zu halten. der gemessene Wert,
dividiert durch das freie Volumen des Gehäuses in Litern, darf nicht grösser sein als 0,125 1/h.


Diffusions-Halbwertzeit-Prüfung
In das Gehäuse wird unter normalen Betriebsbedingungen Kohlendioxid (C02) eingefüllt, bis die Atmosphäre in dem Gehäuse etwa 25% CO, bei Umgebungsdruck enthält. Die CO2-Konzentration wird dann über eine ausreichend lange Zeit überwacht; dabei ist sicherzustellen, dass man genügend Messpunkte erhält, um später eine genaue logarithmische Kurve der Konzentration über der Zeit zeichnen zu können. Aus dieser Kurve ist dann die Zeit zu entnehmen, in der die CO2-Konzentration von 25 auf 12,5% abnimmt. Diese Zeit darf nicht kürzer als 80 Stunden sein.


Änderungen / lnstandsetzungen
Erweiterungen und Instandsetzungen unter Einhaltung der im Prüfbericht bzw. der Zulassung angegebenen Bedingungen sind ohne neue Prüfung zulässig. Nach jeder Änderung am Gehäuse ist eine periodische Wartung durchzuführen. Solche Änderungen sind z.B. das Bohren von Löchern in das Gehäuse für Ein- oder Durchführungen sowie die Installation bzw. der Einbau weiterer elektrischer Verbraucher.

Wartung
Die periodische Wartung für  schwadensichere Gehäuse umfasst:
 
a) die Kontrolle des Zustandes der Dichtungen von Durchführungen und betriebsmässig betätigten Öffnungen

b) die Messung der Dichtheit des Gehäuses

Das Zeitintervall von periodischen Prüfungen ist vom Betreiber aufgrund des Anwendungsfalles (Aussenaufstellung, Korrossion, extreme Betriebsbeding- ungen) festzulegen und beträgt in der Regel max. 3 Jahre.