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Bereiche mit ständiger Explosionsgefahr
(Kategorie 1)
Zone 0
umfasst Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
ständig oder langzeitig vorhanden ist.

Erläuterungen in den EX-Richtlinien:
Hierzu gehört in der Regel nur das Innere von
Behältern oder das Innere von Apparaturen (Verdampfern, Reaktionsgefässen
usw.), wenn die Bedingungen der Definition der Zone 0 erfüllt sind.
Für die zeitliche Wahrscheinlichkeit wurde von
Experten der PTB bei früheren Diskussionen folgende unverbindliche Definition
erwogen:
Mehr als 100 Stunden pro Jahr.
Zugelassene Betriebsmittel in Zone 0
Gemäss EN 6079-14 (DIN VDE 0165)
dürfen in Zone 0 nur
Betriebsmittel verwendet werden, die hierfür besonders bescheinigt sind.
Anforderungen für Betriebsmittel der Zone 0 (Kategorie IG) sind als EN
50284/VDE 0170/0171 Teil 12 in Vorbereitung. Die extremen Anforderungen werden
im allgemeinen nur durch die Zündschutzart "ia" ohne offene
Schaltkontakte erfüllt. Motoren sind in Zone 0 nicht üblich. Eine Ausnahme
bildet die Kombination von zwei unabhängigen genormten Zündschutzarten (z.B.
"double-safety-motors" der Zündschutzart "e" in Gehäuse
"d" oder "p") nach den Bestimmungen des BUREAU VERITAS.
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