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Bereiche mit ständiger Explosionsgefahr (Kategorie 1)

Zone 0 umfasst Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig vorhanden ist.

Erläuterungen in den EX-Richtlinien:

Hierzu gehört in der Regel nur das Innere von Behältern oder das Innere von Apparaturen (Verdampfern, Reaktionsgefässen usw.), wenn die Bedingungen der Definition der Zone 0 erfüllt sind. 

 

Für die zeitliche Wahrscheinlichkeit wurde von Experten der PTB bei früheren Diskussionen folgende unverbindliche Definition erwogen:

Mehr als 100 Stunden pro Jahr.


Zugelassene Betriebsmittel in Zone 0

Gemäss EN 6079-14 (DIN VDE 0165 dürfen in Zone 0 nur Betriebsmittel verwendet werden, die hierfür besonders bescheinigt sind. Anforderungen für Betriebsmittel der Zone 0 (Kategorie IG) sind als EN 50284/VDE 0170/0171 Teil 12 in Vorbereitung. Die extremen Anforderungen werden im allgemeinen nur durch die Zündschutzart "ia" ohne offene Schaltkontakte erfüllt. Motoren sind in Zone 0 nicht üblich. Eine Ausnahme bildet die Kombination von zwei unabhängigen genormten Zündschutzarten (z.B. "double-safety-motors" der Zündschutzart "e" in Gehäuse "d" oder "p") nach den Bestimmungen des BUREAU VERITAS.