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Bereiche mit seltener Explosionsgefahr (Kategorie 3)

Zone 2 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt.

Erläuterungen in den EX-Richtlinien:

Hierzu können u. a. gehören Bereiche, welche die Zonen 0 oder 1 umgeben oder Bereiche um Flanschverbindungen mit Flachdichtungen üblicher Bauart bei Rohrleitungen in geschlossenen Räumen. Räume, in denen brennbare Stoffe nur in Rohrleitungen mit geschweissten oder hartgelöteten Verbindungen gefördert werden, sind keine explosionsgefährdeten Bereiche.

 

Für die zeitliche Wahrscheinlichkeit wurde von Experten der PTB bei früheren Diskussionen folgende unverbindliche Definition erwogen:

Weniger als 1 Stunde pro Jahr, jedoch mehr als 1 Stunde in 100 Jahren.


Zugelassene Betriebsmittel in Zone 2

Nach EN 6079-14 ( DIN VDE 0165) dürfen Betriebsmittel verwendet werden, die für Zone 1 geeignet sind. Weitere Bestimmungen für den Einsatz von Betriebsmitteln in Zone 2 sind im Abschnitt 6.3 von DIN VDE 0165 enthalten.

International wurde hierfür die Zündschutzart "n" eingeführt [2.5]. Dieses Kurzzeichen erinnert an den in diesem Zusammenhang häufig benutzten Begriff "non-sparking", der jedoch in der neuen Norm nicht mehr erscheint, da die Zündschutzart "n" in Form einer vereinfachten Überdruckkapselung auch für betriebsmässig funkenbildende Betriebsmittel (zum Beispiel Kollektor-Motoren) anwendbar ist. Die Zündschutzart "n" wird auch mit "Zone 2 - Betriebsmittel" umschrieben.