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Die
Zoneneinteilung erfolgt aufgrund der durchgeführten Massnahmen des
primären Explosionsschutzes.
Ersatz
der leichtbrennbaren Flüssigkeiten, bzw. der brennbaren Gase und
Stäube durch solche, die keine explosionsfähige Atmosphäre zu bilden
vermögen,
Inertisierung
der Apparaturen, wodurch der Sauerstoffgehalt in den unterkritschen
Bereich fällt,
Verwendung geschlossener
Systeme, die weitgehend
verhindern, dass explosionsfähige Atmosphären auftreten,
Lüftungsmassnahmen,
die die Bildung explosionsfähiger Atmosphären einschränken,
Konzentrationsüberwachung
der Umgebung von Apparaturen mittels Gasmeldeanlagen, die im
Ereignisfall automatisch weitere Schutzmassnahmen auslösen,
Konzentrationsbegrenzung
im Innern von Apparaturen, wodurch die Konzentration der brennbaren
Stoffe ausserhalb des Explosionsbereichs gehalten wird.

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